Zunächst: Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte 5. Juli einen im Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gefundenen Kompromiss.
Fassen wir in einem kurzen Überblick die wichtigsten Neuerungen zusammen:
- neue Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2014 in Kraft treten
- je nach Schwere des Delikts soll es drei Kategorien geben: 1, 2 oder 3 Punkte
- der Führerschein ist bei 8 Punkten weg (bisher 18)
- Punkterabatt: es kann nun ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden
Wie verhält es sich mit meinen alten Punkten?
Fallen manche Punkte vielleicht ganz aus der Sünderkartei bei der Umstellung?
Wie teuer wird eine Schulung zum Abbau von Punkten?
Wir behalten das Thema im Auge und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Pohl und Marx Rechtsanwälte
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