Dienstag, 6. August 2013

OLG Nürnberg: Gustl Mollaht kommt frei...sofort

Aus aktuellem Anlass:

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass das Verfahren gegen Gustl Mollah wieder neu aufgenommen wird. Damit korrigierte das OLG die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath noch als unzulässig abgelehnt hatte. Damit ist das Urteil aus dem Jahre 2006 nicht mehr rechtskräftig, auch die Grundlage für die Unterbringung fällt weg.

Ein kleiner Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Nürnberg:

"...
Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

Als solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen. 
..."



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