Montag, 23. September 2013

Schwerpunktmäßige Verkehrsüberwachung am Ernst-Reuter-Platz bis zum 13. Dezember 2013

Die Berliner Polizei -Direktion2- hat bekanntgegeben, dass sie einen Schwerpunkt Ihrer Kontrollern auf den Ernst-Reuter-Platz in Berlin legen möchte.

In einer Stellungnahme heisst es:
"Die Polizei Berlin gibt folgende Verhaltenshinweise: Ordnen sie sich bereits rechtzeitig vor Erreichen des Platzes richtig ein. Hier helfen die großen gelben Vorwegweiser. Wechseln sie auf dem Platz möglichst nicht mehr den Fahrstreifen und achten sie auf die Pfeile auf der Fahrbahn. Folgen sie unbedingt der Pfeilrichtung, denn diese schreiben die Fahrtrichtung an der nächsten Einmündung vor. Dies gilt auch, wenn sie sich falsch eingeordnet haben. Verlassen sie nötigenfalls den Platz und vermeiden sie damit Unfälle. Durchfahren sie den Platz konzentriert, aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit. Rechnen sie auch mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer."
 Wer alles genauer nachlesen möchte:

http://www.berlin.de/polizei/bezirk/dir2/verkehrsueberwachung.html

Also, Augen auf am Ernst-Reuter-Platz...und sonstwo in Berlin natürlich auch!


Pohl und Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
Hohenzollerndamm 181
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Mittwoch, 18. September 2013

Erfundene Vergewaltigung führt zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft...

Was ist passiert?

Eine Lehrerin hatte ihren Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt. Das Strafverfahren im Jahre 2002 ergab 5 Jahre Haft für den Beschuldigten. Ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Kassel brachte 2011 einen Freispruch, die Zweifel an den Aussagen des vermeintlichen Opfers nahmen zu. Das Landgericht Darmstadt verurteilte nunmehr das vermeintliche Vergewaltigungsopfer am 13.09.2013 wegen schwerer Freiheitsberaubung zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe.

Die Vorsitzende Richterin der Kammer umschrieb den Verfahrensgang mit den Worten: 
"Sie hat H.A. zu Unrecht bezichtigt. Das ist nicht wiedergutzumachen."
Der Betroffene selbst beteuerte seine Unschuld über Jahre, blieb bis zuletzt in Haft, weil er keine "Einsicht" zeigte. Er verstarb 2012, ein Jahr nach dem Freispruch. 

Was brachte die Beweisaufnahme? Kein Motiv ersichtlich, bis heute bestreitet die aus dem Beamtenstatus entlassene Lehrerin den Vorwurf der erfundenen Vergewaltigung.

Versöhnliche Worte der Angehörigen des zu Unrecht Verurteilten H.A., sie sprechen von respektovollen Äußerungen des Gerichts und begrüßen die entschuldigenden Worte der Vorsitzenden Richterin.


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Freitag, 13. September 2013

Eine alte Kamelle, aber immer wieder schmackhaft - Belehrung der Polizei...

In regelmäßigen Abständen sitzt ein Mandant mit einem netten Schreiben der Polizei vor seinem Verteidiger und merkt nach dem Beratungsgespräch an, dass man doch sofort etwas unternehmen müsse. Schließlich heisst es in dem Anschreiben der Polizei doch:

"Sofern innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens eine Nachricht von Ihnen nicht eingeht, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht, zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass Ihnen vor Abschluss der Ermittlungen in diesem Verfahren eine nochmalige Gelegenehit zur Stellungnahme nicht mehr eingeräuzmt werden muss."

Die Devise vieler Betroffener lautet nun: Schnell noch was sagen, damit mir mein Freund und Helfer noch zuhört, bevor er sich von mir abwendet und ignoriert - danach kann ich schließlich nichts mehr vortragen.

Ich weiss, eine alte Kamelle für die vielen Verteidiger(innen) da draußen, aber vielleicht hilft dem einen oder anderen Betroffenen nochmal folgender ausdrücklicher Hinweis:

Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz gebietet es dem Gericht nicht nur, den Verfahrensbeteiligten (also auch dem Beschuldigten) Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Das Gericht hat ihre Äußerungen in den Schlussvorträgen und beim letzten Wort auch zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Also, tief durchatmen und immer wieder folgendes berücksichtigen: Man muss sehr wohl dem Beschuldigten zuhören, egal ob er sich zunächst in Schweigen gehüllt hat oder nicht. Vor einer Akteneinsicht sollte man sowieso kein Wort zum Vorwurf verlieren, da gibt es ja noch so etwa wie die Akteneinsicht in die Verfahrenakten. Und immer daran denken - als Betroffener hat man es mit Ermittlungsbehörden zu tun, die genau wissen, wie man sein Gegenüber ein wenig verunsichert...natürlich nur im Sinne der Wahrheitsfindung.

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Donnerstag, 5. September 2013

Manipulation in der Transplantationsmedizin - Strafrechtliche Auswirkungen

Manipulationen in der Transplantationsmedizin sind in der strafrechtlichen Würdigung der Sachverhalte für viele Strafverteidiger Neuland. So gehen hier auch die Meinungen zu den strafrechtlichen Folgen auseinander.

Das Landgericht Göttingen beschäftigt sich mit eben einem solchen Fall: Ärzte sollen an vier Transplantations-Kliniken zwischen den Jahren 2007 und 2012 teilweise systematisch Patientendaten gefälscht haben, um somit die Vergabe lebensrettender, aber eben sehr knapper Spenderlebern zu beeinflussen:

Dabei erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegenüber  einem Transplantationschirurg wegen versuchtem Totschlag sowie Körperverletzung mit Todesfolge vor. Insgesamt hat das Gericht 42 Verhandlungstage angesetzt. 

Ein Politprozess, der sicherlich für Aufsehen sorgen wird. Die Beweisaufnahme muss unter anderem klären, wie viele Patienten etwa am Tag der Operation des nicht regelkonform Transplantierten Vorrang gehabt haben. In einem zweiten Schritt kommt der Frage Bedeutung zu, ob man davon ausgehen konnte, dass sich bei einem oder mehreren Benachteiligten das Risiko zu sterben oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, eben durch das Verhalten des Arztes erhöht hat. 

Spannend für einen Juristen, erschreckend nüchtern für neutrale Prozessbeaobachter.

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Mittwoch, 4. September 2013

Crystal Meth auf dem Vormarsch...auch im Internet

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, bestätigte Ende April diesen Jahres in Berlin, dass die Droge Crystal Meth auf dem Vormarsch ist. 

Ein paar Zahlen dazu:

Im vergangenen Jahr wurden 75 kg sichergestellt. Das bedeutet einen Anstieg um knapp 90 % im Vergleich zum Vorjahr. Hochburgen diverser Machenschaften sind die Bundesländer, die unmittelbar an Tschechien grenzen, also Thüringen, Sachsen und Bayern. In Tschechien haben sich in den vergangenen Monaten immer mehr illegale Labore angesiedelt, die die Produktion vorantreiben. So wurden verganenes Jahr 40 solcher Einrichtungen aufgedeckt.

Was hat das Internet damit zu tun?

Mittlerweile haben sich viele Personen auf den anonymen Handel im Internet spezialisiert. Diese Tatsache bereitet der Polizei und den Ermittlungsbehörden Kopfschmerzen, bietet dieser Berecih doch geradezu ungeahnte Möglichkeiten. So werden Schein-Unternehmen und Schein-Geschäfte unter Angabe anderer Geschäftszweige gegründet, die in Wahrheit einen florierenden Handel mit Crystal Meth betreiben. Die Anonymität gewährleistet einen Zugriff durch die Behörden. Ausländische Konten erschweren zudem die Überprüfbarkeit der vermeintlichen Geschäfte.

Auch in Deutschland ist mittlerweile der Trend zur Herstellung zu beobachten. 19 Labore sind 2011 entdeckt worden, 2012 waren es dann schon 24.

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Montag, 2. September 2013

BGH stellt bei § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen klar.

Heute dient uns ein BGH Beschluss  vom 2.7.2013 - 4 StR 187/13 - als Beleg dafür, dass man als Strafverteidiger stets auf die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts achten sollte:

Hier die Feststellungen des Landgerichts:
"Nach den Feststellungen überquerte der Angeklagte mit einem Pkw ... in Halle (Saale) aus der Straße kommend die in diesem Bereich vierspurige Straße, ohne die Geschwindigkeit zu verrin- gern und die Vorfahrt zu beachten. Aufgrund dessen mussten die Lenker von zwei sich auf der bevorrechtigten Straße von links annähernden Pkw Gefahrenbremsungen durchführen, um mit dem von dem Angeklagten geführten Pkw nicht zu kollidieren. Einer der beiden Pkw war ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei, das mit zwei Beamten besetzt war. Der Angeklagte war aufgrund zuvor konsumierten Kokains nicht mehr fahrtüchtig. Dies hätte er erkennen können und müssen. Ihm war bekannt, dass er nicht über die erforder liche Fahrerlaubnis verfügte und das von ihm geführte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war (Fall II. 3 der Urteilsgründe)."
So weit, so gut - jetzt der BGH:
"Für die Annahme, dass Leib oder Leben der Insassen des Polizeifahrzeugs oder des anderen die Straße befahrenden Pkw konkret gefährdet waren, fehlt es an einer ausreichenden Tatsachengrundlage, weil sich das Urteil weder zu den gefahrenen Geschwindigkeiten, noch zu der Intensität der Gefahrenbremsungen verhält (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, NSTZ-RR Jahr 2008 Seite 289). Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es bestimmter Angaben zum Wert der gefährdeten Fahrzeuge und zur Höhe des drohenden Schadens (berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung) bedurft (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, NSTZ Jahr 2011 Seite 215, NSTZ Jahr 2011 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, NSTZ-RR Jahr 2008 Seite 289)."
Die Feststellungen waren also unzureichend formuliert, zu Recht beanstandete der 4. Senat diesen Mangel. Er macht erneut unmissverständlich klar, wie wichtig eben die Arbeit an einem Urteil ist. Auch die Feststellungen im Hinblick auf eine "Pumpgun" und ein Verstoß gegen das Waffengesetz erfüllten nicht die notwendigen Voraussetzungen.


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