Mittwoch, 18. September 2013

Erfundene Vergewaltigung führt zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft...

Was ist passiert?

Eine Lehrerin hatte ihren Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt. Das Strafverfahren im Jahre 2002 ergab 5 Jahre Haft für den Beschuldigten. Ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Kassel brachte 2011 einen Freispruch, die Zweifel an den Aussagen des vermeintlichen Opfers nahmen zu. Das Landgericht Darmstadt verurteilte nunmehr das vermeintliche Vergewaltigungsopfer am 13.09.2013 wegen schwerer Freiheitsberaubung zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe.

Die Vorsitzende Richterin der Kammer umschrieb den Verfahrensgang mit den Worten: 
"Sie hat H.A. zu Unrecht bezichtigt. Das ist nicht wiedergutzumachen."
Der Betroffene selbst beteuerte seine Unschuld über Jahre, blieb bis zuletzt in Haft, weil er keine "Einsicht" zeigte. Er verstarb 2012, ein Jahr nach dem Freispruch. 

Was brachte die Beweisaufnahme? Kein Motiv ersichtlich, bis heute bestreitet die aus dem Beamtenstatus entlassene Lehrerin den Vorwurf der erfundenen Vergewaltigung.

Versöhnliche Worte der Angehörigen des zu Unrecht Verurteilten H.A., sie sprechen von respektovollen Äußerungen des Gerichts und begrüßen die entschuldigenden Worte der Vorsitzenden Richterin.


Pohl & Marx Rechtsanwälte
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