Montag, 20. Januar 2014

Reform der Tötungsdelikte?

Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) hat einen interessanten Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte vorgelegt. Der Regelungsvorschlag auf den Punkt gebracht: 

§ 211 StGB entfällt

Der DAV schlägt vor, im Kernbereich des Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des wichtigsten Rechtsgutes des Menschen zu schaffen, nämlich dem Leben.

Der Mord-Paragraf 211 StGB werde diesem Zweck nicht ausreichend gerecht, er führe zu ungerechten und teilweise auch zufälligen Ergebnissen.

Es wird die Frage gestellt, inwiefern Begriffe wie Heimtücke, Grausamkeit, Habgier, Mordlust, niedrige Beweggründewirklich geeignet sind , die Erscheinungsformen lebensvernichtender Taten trennscharf zu umschreiben. Vilemehr seien damit viele praktische Abgrenzungsprobleme verbunden. 

Mit dem Vorschlag geht eine Neuregelung des § 212 StGB einher.Damit sei ein entsprechender Sanktionsrahmen geschaffen, der für die Strafzumessung den Zugriff auf alle Strafzumessungsaspekte frei gibt, seien sie strafmildernd oder -schärfend.

Wir behalten den Vorschlag im Auge und berichten bei Neuigkeiten.


Pohl & Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
 

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