Dem Strafverteidiger fällt in einer Ermittlungsakte folgender Vermerk eines Polizisten in die Hände:
+++ NUR INTERNER DIENSTGEBRAUCH +++ KEIN AKTENBESTANDTEIL +++
Beiden Beschuldigten soll laut Staatsanwalt mitgeteilt werden, dass beim Fernbleiben von der polizeilichen Vernehmung sofort ein Haftbefehl erlassen wird.
Wer an der Lösung interessiert ist, der möge sich melden.
Pohl & Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
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