Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) hat einen interessanten Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte vorgelegt. Der Regelungsvorschlag auf den Punkt gebracht:
§ 211 StGB entfällt
Der DAV schlägt vor, im Kernbereich des
Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des
wichtigsten Rechtsgutes des Menschen zu schaffen, nämlich dem Leben.
Der Mord-Paragraf 211
StGB werde diesem Zweck nicht ausreichend gerecht, er führe zu ungerechten und teilweise auch zufälligen Ergebnissen.
Es wird die Frage gestellt, inwiefern Begriffe wie Heimtücke, Grausamkeit, Habgier, Mordlust, niedrige Beweggründewirklich geeignet sind , die Erscheinungsformen lebensvernichtender
Taten trennscharf zu umschreiben. Vilemehr seien damit viele praktische Abgrenzungsprobleme verbunden.
Mit dem Vorschlag geht eine Neuregelung des § 212 StGB einher.Damit sei ein entsprechender Sanktionsrahmen geschaffen, der für
die Strafzumessung den Zugriff auf alle Strafzumessungsaspekte frei gibt, seien sie
strafmildernd oder -schärfend.
Wir behalten den Vorschlag im Auge und berichten bei Neuigkeiten.
Pohl & Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht