Mittwoch, 15. Januar 2014

SIM Karte austauschen - Auswirkungen auf die IMEI Überwachung?

In manchen Kreisen ist es gängige Praxis, die SIM Karte ständig zu tauschen und das liebgewonnene Handy zu behalten. So verspricht man sich eine gewisse Sicherheit, in welche Richtung auch immer. 

Nun ist es aber so, dass die Strafverfolgungsbehörden diese Methode erkannt und sich darauf eingestellt haben. Die Frage, ob eine Anordnung nach § 100 a StPO nicht nur auf die Rufnummer des zu überwachenden Anschlusses gerichtet, sondern auch auf die vom jeweiligen Hersteller zugeteilte, insoweit grundsätzlich einzigartige Gerätekennung (IMEI) des Mobilfunkgeräts als „andere Kennung“ im Sinne des § 100 b Absatz 2 Satz 2 StPO bezogen sein kann, ist mittlerweile durch die Neufassung des § 100 b Absatz 2 Satz 2 StPO positiv dahingehend entschieden, dass es sich auch um eine andere Kennung des Endgeräts handeln kann

Nochmal zu dem Begriff IMEI: IMEI ( International Mobile Equipment Identify) steht für eine 15-stellige Nummer, die ein Handy eindeutig identifiziert. Man findet diese Nummer z. B. auf dem Typenschild-Aufkleber unter dem Akku, auf dem Gerätepass oder der Rechnung. 

Fazit: Durch die Überwachung der IMEI kann man also mittlerweile dem ständigen Austausch der SIM Karte  begegnen. Der IMSI-Catcher kann die jeweilige IMEI Nummer des benutzten Handys feststellen. Damit kann der Verdächtige entlarvt werden, selbst wenn dieser zwar die SIM-Karte wechselt, aber das selbe Handy benutzt.

Pohl und Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht

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